In dieser Rubrik beantworte ich einige eventuell aufkommende Fragen. Bei weiteren Fragen stehe ich gerne jederzeit persönlich zur Verfügung. 

Was biete ich alles an ?

- professionelle Hochzeitsfotografie

- professionelle und einzigartige Hochzeitsplanung von A-Z

- Top ausgestattete Sektempfänge 

- Tischdekoration bis 100 Personen 

Wird Mehrwertsteuer erhoben und handelt es sich bei den Preisen um Endpreise?

Es fallen keine Mehrwertsteuern an, da ich aktuell noch Kleinunternehmerin bin. 

Bei den Preisen handelt es sich um Endpreise der genannten Angebote, plus eventuell zusätzlich anfallende Kilometerkosten. Diese Kosten werden allerdings sofort bei Auftragsannahme vertraglich schriftlich festgesetzt. Somit erhält man bei Vertragsunterzeichnung den genauen Endpreis und braucht keine Zusatzkosten fürchten.

Was passiert wenn der Kunde krank wird und der Auftrag nicht zustande kommt ?

Sollte der Fall eintreten, dass Sie erkranken, oder durch schwere Erkrankungen naher Angehöriger den Fototermin nicht wahrnehmen können oder der Sektempfang nicht stattfindet, biete ich Ihnen innerhalb eines halben Jahres an, mit mir gemeinsam einen Ersatztermin zu finden. Sollte dieser ebenfalls nicht zustande kommen, wird die Anzahlung als Schadensersatz einbehalten. 

Selbstverständlich gibt es hier je nach Grund der Absage auch Ausnahmen. 

Wird nach Vertragsabschluss eine Anzahlung fällig ?

Nach Vertagsabschluss wird eine Anzahlung, in Höhe von 30% bei der Fotografie und 50 % bei Sektempfängen, des Gesamtpreises fällig. Bei einer Hochzeitsplanung handelt es sich um gesonderte Vereinbarungen. Erst nach Erhalt der Anzahlung ist der Vertrag bindend. Die Anzahlung muss innerhalb 5 Tage auf dem Konto verbucht sein, damit das Buchungsdatum fest geblockt wird. Sollte die Anzahlung später eingehen und der Termin durch andere Kunden vergriffen sein, besteht kein Anspruch auf Inhalt des Vertrags. Selbstverständlich würde in diesem Fall die zu spät eingegangene Anzahlung an Sie zurückgehen.

Wie läuft die Zahlung im Allgemeinen ab ?

Die Anzahlung wird nach Vertragsabschluss innerhalb 5 Tage fällig und die Restzahlung innerhalb 7 Tage nach Erhalt der Rechnung.

Beides wird per Überweisung auf das im Vertrag benannte Konto bezahlt.

Ich behalte mir allerdings vor, die Restzahlung auch direkt nach Ausführung der Arbeit oder bei Übergabe des Fotomaterials einzufordern. 

Was passiert wenn ich als Dienstleister persönlich krank werde oder privat verhindert bin ?

Sollte ich persönlich ausfallen, wird mein Mann oder meine Tochter die Vertretung übernehmen und sich um Alles kümmern. Würde der Fall eintreten, dass wir alle verhindert sind, hätten wir aufgrund der Vernetzung mit anderen Dienstleistern sicherlich die Möglichkeit einen Ersatz zu bringen. Sollten Sie mit dem Ersatz nicht einverstanden sein, würde die komplette Anzahlung an Sie zurückgehen und der Vertrag  gegenseitig aufgehoben.

Im Fall einer Hochzeitsplanung gibt es vertraglich festgehaltene Sonderregelungen !

 

Der Kunde wünscht sich die Fotos nur per Download oder auf einem Stick und plötzlich sind die Dateien gelöscht, was kann er tun ?

Die Fotos werden bis zu einem Jahr nach Vertragsende bei mir gespeichert, weshalb kein einziges Bild verloren ist, falls Sie versehentlich die Datei gelöscht haben. 

Durch diese Speicherung besteht in diesem Zeitraum auch gleichzeitig die Möglichkeit sämtlicher Nachbestellungen durch den Kunden. 

Können Zusatzleistungen spontan dazugebucht werden ?

Thema Fotografie:

Sollte während eines Shootings plötzlich der Wunsch nach einer längeren fotografischen Begleitung auftreten, kann dieser jederzeit auch noch vor Ort dazugebucht werden. Pro weitere Stunde würden je nach gebuchtem Paket zwischen 100 und 150 € zusätzlich anfallen. Diese Zusatzzeit würde vor Ort vom Auftraggeber schriftlich bestätigt werden, um im Nachhinein in der Rechnung mit aufgeführt zu werden.

Aufträge bzgl. des Ausdrucks von Fotos, das Erstellen von Wandkalendern, Fotobüchern und allen bei uns erwerblichen Fotogeschenken können jederzeit bis zu einem Jahr nach Vertragsende bei uns in Auftrag gegeben werden. 

Thema Hochzeitsplanung:

Sollten Sie vorab nur eine Teilplanung gewünscht haben, aber nach einigen Wochen feststellen, dass sie sich doch eine Komplettplanung wünschen, kann der Vertrag selbstverständlich von Teil- auf Vollplanung aufgestockt werden.

Allgemeine Themen:

Ebenfalls können kurzfristig, je nach Verfügbarkeit, auch Zusatzleistungen wie ein Sektempfang, das Organisieren des Ballon- steigens incl. Ballons mit Heliumfüllung usw. dazu gebucht werden. 

Werden Fotos von Kunden veröffentlicht ?

Selbstverständlich hat die Privatsphäre meiner Kunden höchste Priorität, weshalb niemals Fotos veröffentlicht werden, ohne das eine Genehmigung durch Sie vorliegt. Es ist Ihnen absolut freigestellt, ob Sie mir die Möglichkeit geben, anderen Kunden meine Arbeit zu zeigen. Natürlich freue ich mich immer über die Möglichkeit Fotos für Werbezwecke zu nutzen, denn bedenken sie bitte, dass auch sie zu 99% nach Bildmateral fragen werden, bevor Sie mich buchen. Sie wissen ja, Niemand kauft gerne die Katze im Sack!

Sollten Sie mein Kunde werden und sich im Nachhinein für eine Veröffentlichung Ihrer Bilder entscheiden, bedanke ich mich jetzt schon einmal im Namen meiner Folgekunden !